Die Mehrwertsteuer (MWST) ist fur viele Freelancer in der Schweiz ein Thema, das Unsicherheit erzeugt. Muss ich MWST auf der Rechnung ausweisen? Was wenn ich nicht MWST-pflichtig bin? Welche Satze gelten? Dieser Leitfaden beantwortet die wichtigsten Fragen rund um MWST auf Schweizer QR-Rechnungen.
Wichtiger Hinweis vorab: Dieser Artikel gibt einen Uberblick und ersetzt keine Steuerberatung. Bei Unsicherheiten empfehlen wir die ESTV-Website oder einen Treuhander.
MWST-Pflicht in der Schweiz: Wer ist betroffen?
In der Schweiz bist du ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 MWST-pflichtig und musst dich bei der Eidgenossischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden. Unterhalb dieser Grenze bist du von der MWST befreit - das betrifft die meisten Freelancer und Kleinunternehmer in der Startphase.
Freiwillige MWST-Unterstellung ist ab CHF 0 moglich, was fur manche Business-Kunden interessant ist (B2B-Vorsteuerabzug). Die Entscheidung sollte mit einem Treuhander abgesprochen werden.
Standard-MWST-Satz: 8.1% (gilt fur die meisten Dienstleistungen)
Sondersteuer Beherbergung: 3.8%
Reduzierter Satz: 2.6% (Lebensmittel, Medikamente etc.)
Nullsteuer: Bildung, Gesundheit und einige Exportdienstleistungen
Was muss auf die Rechnung bei MWST-Pflicht?
Wenn du MWST-pflichtig bist, muss deine Rechnung zwingend folgende Angaben enthalten: deine MWST-Nummer (Format: CHE-123.456.789 MWST), den angewendeten Steuersatz in Prozent, den Nettobetrag (ohne MWST), den MWST-Betrag und den Bruttobetrag (inklusive MWST).
Beispiel: Honorar CHF 1'000.00 + 8.1% MWST CHF 81.00 = Total CHF 1'081.00. Bei mehreren Satzen auf einer Rechnung muss jede Position einzeln mit dem zugehorigen Satz ausgewiesen werden.
rechnungqr.ch fuhrt dich durch alle Pflichtfelder und berechnet MWST-Betrage automatisch. Du musst nur deine MWST-Nummer einmalig in den Einstellungen hinterlegen.
MWST-Befreiung: Was auf die Rechnung schreiben?
Wenn dein Jahresumsatz unter CHF 100'000 liegt und du freiwillig auf die MWST-Unterstellung verzichtest, darfst du keine MWST auf deinen Rechnungen ausweisen. Stattdessen empfiehlt sich ein expliziter Hinweis: "Nicht mehrwertsteuerpflichtig gemas Art. 10 MWSTG" oder kurz "Von der MWST befreit (MWSTG Art. 10)".
Dieser Hinweis ist zwar gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, schafft aber Klarheit fur deine Geschaftskunden - besonders wenn diese die Vorsteuer abziehen wollten und jetzt wissen, dass das nicht moglich ist.
Vorsicht: Niemals MWST auf einer Rechnung ausweisen, wenn du nicht MWST-pflichtig bist. Diese MWST wurde trotzdem zur Ablieferungspflicht, selbst wenn du sie nicht erheben durftest.
MWST bei Rechnungen an auslandische Kunden
Bei Dienstleistungen an Kunden im Ausland (EU, Deutschland, Osterreich etc.) gilt in der Schweiz das Empfangerortsprinzip: Grundsatzlich schuldet der Leistungsempfanger die Steuer in seinem Land, nicht du als Schweizer Leistungserbringer.
Praktisch bedeutet das fur viele Freelancer: Rechnungen an auslandische Unternehmen konnen ohne Schweizer MWST ausgestellt werden. Der auslandische Kunde versteuert die Dienstleistung nach seinem nationalen Recht (Reverse-Charge-Verfahren).
Empfehlung: Bei regelmasigen Auslandsgeschaften einen Treuhander oder Steuerberater konsultieren, da die Regeln je nach Dienstleistungsart variieren konnen.
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