In der Schweiz sind Unternehmen erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz MWST-pflichtig. Das bedeutet: Die meisten Freelancer und Kleinunternehmer in der Startphase stellen Rechnungen ohne MWST - und machen dabei haufig Fehler, die Fragen oder Probleme verursachen.
Dieser Leitfaden erklart, was auf eine QR-Rechnung ohne MWST gehort, was du schreiben musst und was du auf keinen Fall tun solltest.
Wer ist von der MWST befreit?
Freiwillig oder kraft Gesetzes von der MWST befreit sind: Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter CHF 100'000, bestimmte Branchen unabhangig vom Umsatz (Arzte, Therapeuten, Bildung, Sport etc.) sowie Unternehmen, die ausschliesslich vom MWSTG ausgenommene Leistungen erbringen.
Die Befreiungsgrenze von CHF 100'000 gilt fur den weltweiten steuerbaren Jahresumsatz. Sobald du diese Schwelle erreichst, musst du dich innerhalb von 30 Tagen bei der ESTV anmelden.
Profi-Tipp: Behalte deinen Umsatz im Blick. Kurz vor der CHF 100'000-Schwelle lohnt es sich, mit einem Treuhander die MWST-Unterstellung zu planen - denn du musst kunftigen Kunden entsprechend kommunizieren und deine Preise anpassen.
Was musst du auf die Rechnung schreiben?
Wenn du nicht MWST-pflichtig bist, gibt es kein MWST-Pflichtfeld auf deiner Rechnung. Aber du solltest einen klaren Hinweis aufnehmen, damit deine Kunden verstehen, warum kein Steuerbetrag ausgewiesen ist. Empfohlene Formulierungen:
"Von der Mehrwertsteuer befreit gemas Art. 10 MWSTG"
"Nicht mehrwertsteuerpflichtig (Umsatz unter CHF 100 000)"
"Kein MWST-Ausweis (Kleinunternehmerregelung)"
Diese Formulierungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sie sind Best Practice und vermeiden Ruckfragen von Kunden, die Vorsteuer abziehen mochten.
Was auf keinen Fall tun
Niemals MWST auf einer Rechnung ausweisen, wenn du nicht MWST-pflichtig bist. Das klingt offensichtlich, passiert aber in der Praxis haufiger als man denkt - z.B. wenn Freelancer Templates verwenden, die von MWST-pflichtigen Unternehmen stammen.
Weise MWST aus obwohl nicht pflichtig: Diese Steuer wird trotzdem zur geschuldeten Steuer. Auch wenn dein Kunde die Vorsteuer abzieht, schuldest du der ESTV die MWST - ohne je MWST kassiert zu haben (weil du sie nicht auf dem Rechnungsbetrag aufgeschlagen hast).
Gleiches gilt fur falsche MWST-Nummern: Verwende nie eine fremde MWST-Nummer oder erfinde eine. Das ist Steuerbetrug.
Auswirkung auf B2B-Kunden
Wenn du Leistungen an MWST-pflichtige Unternehmen (B2B) erbringst, konnen diese keine Vorsteuer auf deiner Rechnung abziehen - weil du keine MWST ausweist. Das ist fur viele Geschaftskunden ein Nachteil und sollte transparent kommuniziert werden.
In der Praxis ist das fur kleinere B2B-Projekte selten ein Hindernis. Fur grossere Auftrage kann es aber dazu fuhren, dass Kunden lieber MWST-pflichtige Anbieter bevorzugen. Das ist ein Argument fur eine freiwillige MWST-Unterstellung, wenn du stark im B2B-Markt tatig bist.
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